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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 612/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,123104
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 612/11 NZB (https://dejure.org/2011,123104)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.09.2011 - L 11 AS 612/11 NZB (https://dejure.org/2011,123104)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. September 2011 - L 11 AS 612/11 NZB (https://dejure.org/2011,123104)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 11 AS 457/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 612/11
    Die Entscheidung des BSG vom 20. Oktober 2010 (BSG, a.a.O.) ist auf die aufgeworfene Rechtsfrage übertragbar, weil dort klargestellt wurde, dass ein Anspruch auf Kostenerstattung gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X nicht gegeben ist, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich war (vgl. ebenso: Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Juni 2011 - L 11 AS 457/11 B).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 612/11
    Die aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Übernahme der Kosten des Vorverfahrens gemäß § 63 SGB X erfolgen kann, wenn der Bescheid als unzulässig zurückgewiesen wurde, weil er gemäß § 86 oder § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand eines zuvor eingeleiteten Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens geworden ist, die Einlegung des Widerspruchs aber durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung veranlasst wurde, hat das BSG jedoch bereits höchstrichterlich verneint (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 15/10 R Rdnr. 28 f.).
  • BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 612/11
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden Rechts aber bereits eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Klärung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG, Beschluss vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 612/11
    Die Kläger haben auch keine Verfahrensfehler i.S.d. § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung eines Verfahrensfehlers: BSG, Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84; Leitherer; a.a.O., § 145 Rdnr. 4).
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